Absicherung des Todesfalls: Risikolebensversicherung für Unternehmer
Der Wert und der Erfolg eines Unternehmens hängen nicht selten vom speziellen Know-how und der Persönlichkeit des Unternehmers selbst oder wichtiger Schlüsselpersonen ab.
Im Ernstfall einen adäquaten Ersatz zu finden ist eines der Hauptprobleme, vor dem insbesondere kleinere und technologieorientierte Firmen stehen. Um wenigstens den finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und somit auch die Geschäftspartner zu beruhigen, eignet sich eine spezielle Risikolebensversicherung für Unternehmer.
Absicherung des Todesfallrisikos: Kapitallebensversicherung versus Risikolebensversicherung
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung leistet die Risikolebensversicherung ausschließlich im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme. Diese reine Risikoabsicherung gehört auch nicht zur Altersvorsorge, da die relativ günstigen Beiträge - bis auf die daraus erwirtschafteten Gewinne, die meist zur Beitragsreduzierung verrechnet werden - auch bei Ablauf des Vertrages ohne Versicherungsfall nicht wieder ausgezahlt werden.
Eine Kapitallebensversicherung spart über diese ebenfalls enthaltene Absicherung hinaus noch Teile des naturgemäß höheren Beitrages an und bestreitet daraus eine Ablaufleistung.
Der Unterschied zwischen beiden Versicherungsarten besteht also darin, dass die Kapitallebensversicherung quasi eine Risikolebensversicherung mit einer zusätzlichen Sparkomponente ist, die aber für eine Unternehmerabsicherung nicht in Frage kommt.
Besonderer Bedarf für Unternehmen
Unternehmer und Schlüsselpersonen müssen notfalls durch kompetente und damit teure Fachkräfte ersetzt werden, wobei die Gebühren für Headhunter gut und gern das 1,5fache des betreffenden Jahresgehaltes betragen können. Des Weiteren muss ein Unternehmen mit einem zumindest vorübergehenden Verlust rechnen, wenn die für die Geschäftsbeziehungen oder Entwicklungen zuständige Person vorzeitig verstirbt und die Aufgaben durch andere übernommen oder als Fremdaufträge vergeben werden müssen. Dabei kann es durchaus zu Irritationen bei den Geschäftspartnern führen, die vielleicht Aufträge stornieren oder erst nach zufriedenstellender Klärung der Nachfolge wieder auslösen. Je spezieller also das Wissen oder die Tätigkeit einer Schlüsselperson ist, desto größer ist der finanzielle Bedarf im Ernstfall. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte daher große Umsicht an den Tag gelegt und mit dem Schlimmsten gerechnet werden.
Keyman-Police sorgt für finanziellen Schutz
Eine entsprechende Absicherung des Unternehmers oder der Schlüsselpersonen für den Fall des Todes kann für ein Unternehmen zur Überlebensfrage werden, zumal die Beiträge für diese sogenannten Keyman-Policen meist steuerlich in Abzug gebracht werden können.
Versicherungsnehmer ist dabei das Unternehmen, denn die Leistungen sollen ja im Ernstfall diesem zur Verfügung stehen. Versicherte Personen, deren Todesfall dem Unternehmen Schaden zufügen könnte, sind die Schlüsselpersonen, die auch eine Gesundheitsprüfung bei der Antragsaufnahme über sich ergehen lassen müssen. Allerdings werden diese Daten vertraulich behandelt und nicht dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die Anerkennung dieser Absicherung als Betriebsausgabe hängt immer von der speziellen Konstellation im Unternehmen ab, da diese Keyman-Versicherung eigentlich für Mitarbeiter vorgesehen ist. Ist der Unternehmer aber Angestellter einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise als GmbH-Geschäftsführer, wird er ebenfalls als Arbeitnehmer behandelt und kann eine Keyman-Police geltend machen. Sicherheitshalber sollte diese Klärung aber beim zuständigen Finanzamt durchgeführt werden. Wichtig ist dabei immer, wem im Todesfall der versicherten Person die Leistung zufließt.
Fazit
Unternehmen können den wirtschaftlichen Folgen eines vorzeitigen Ablebens von Schlüsselpersonen vorbeugen, indem sie spezielle Keyman-Policen für sie abschließen. Mit den Leistungen aus diesen Versicherungen steht dann der finanzielle Spielraum für die Beauftragung eines Headhunters oder zum Abfangen von Umsatzeinbußen zur Verfügung.
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