Tipps & Tricks rund um das Thema Reisenebenkosten
Gerade in Zeiten von steigenden finanziellen Belastungen, welche durch immense Lebenshaltungskosten entstehen, ist es ratsam, die Möglichkeiten zu kennen, steuerliche Vorteile für sich zu nutzen.
Zu nennen sind hier Punkte wie der Verpflegungsmehraufwand, welcher immerhin 14€ am Tag beträgt, sofern der Reisende länger als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist. Dauert die Reise länger an, so werden diese Kosten gar auf 28€ pro Tag gesetzt. Jedoch gibt es nicht nur diese Pauschale, sondern zahlreiche weitere Einzelposten, bei denen es möglich ist, innerhalb der Reisenebenkosten eine Erstattung zu erlangen.
Weitere absetzbare Reisenebenkosten
Besonders ärgerlich ist es, sich auf einer Reise zu befinden und dabei den Verlust eines Gepäckstückes oder gleich des kompletten Gepäcks hinnehmen zu müssen. Glücklicherweise besteht heute die Möglichkeit, diesen Verlust zumindest finanziell abzusichern. Handelt es sich um eine Dienstreise, so lassen sich die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzen. Neben der Versicherung gilt dies auch für die Gepäckgebühren, welche anfallen. Besonders dann, wenn es sich um Arbeitsgeräte handelt, ist es nur ratsam, den Transport auch finanziell geltend zu machen.
Werden auf der Dienstreise Eintrittskarten gekauft oder es entstehen weitere Kosten für den Besuch von Veranstaltungen, so ist es ebenfalls möglich, jene abzusetzen und sie bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Im Rahmen der Reisenebenkosten sind selbstredend auch Parkgebühren absetzbar, denn für den Besuch bei einer Veranstaltung, welche dem beruflichen Zweck dient, sollten diese nicht aus der eigenen Tasche zu entrichten sein.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Kosten abzusetzen, mit denen die allermeisten von uns nicht rechnen würden. Hier geht es beispielsweise um Trinkgelder, die angefallen sind. Besonders wichtig ist gerade bei solch variablen Kosten der Nachweis in Form von Belegen. Auch wenn auf einer Reise einmal etwas schiefgehen sollte und es beispielsweise zu einem Unfall kommt, gibt es die Chance, die Kosten wie den eventuell zu entrichtenden Schadensersatz von der Steuer abzusetzen.
Eine klare Trennungslinie ist stets zwischen dem eigenen Privatvergnügen und jenen Kosten zu ziehen, die tatsächlich dem Erfolg der Dienstreise dienen oder unabdingbar sind. Neben allen offiziellen Hinweisen hilft oft der gesunde Menschenverstand. Schließlich sitzen am Ende bei der Bearbeitung ebenfalls Menschen über der Steuererklärung, welche dann entscheiden, bei welchen Posten die Erstattung oder teilweise Erstattung gewährt werden kann und wo dies nicht der Fall ist.
Vom Wert des Nachweises
Es ist ohne Zweifel müßig, sämtliche Nachweise zu sammeln, die auf einer Dienstreise anfallen und ggf. steuerlich abzusetzen sind. Gerade in der vorherigen Aufzählung wurde deutlich, dass es sich dabei um deutlich mehr Posten handelt, als wir auf den ersten Blick und im ersten Gedanken vermuten würden.
Aufgrund der Vielfalt der abzusetzenden Kosten ist es jedoch umso ratsamer, jeden einzelnen Beleg tatsächlich einzubehalten und bei einer Anforderung von Seiten des Finanzamtes parat zu haben. Ob die Belege am Ende eingereicht werden müssen, hängt tatsächlich sehr individuell von der bearbeitenden Stelle und den Menschen am Schreibtisch ab, die sich mit dem Steuerfall beschäftigen. Die Gesamthöhe und Komplexität der abzusetzenden Kosten tut dabei verständlicherweise ebenfalls ihr Übriges. Mit Nachweisen über sämtliche Kosten auf Dienstreisen sind wir auf der sicheren Seite.
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