Internationale Überweisungen: Was ist zu beachten?
Für viele Unternehmen gewinnt der Außenhandel zunehmend an Bedeutung und auch Privatpersonen beschränken ihre Aktivitäten längst nicht nur auf Deutschland oder andere EU-Staaten. Somit ist die internationale Überweisung ein Zahlungsinstrument mit steigender Relevanz. Für einen schnellen und reibungslosen Geldtransfer sind dabei jedoch bestimmte Aspekte zu beachten.
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Überweisungen im SEPA-Raum
Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, zu dem neben den EU-Staaten auch die EFTA-Staaten sowie weitere Länder gehören. Dies schließt auch Länder wie beispielsweise Großbritannien ein, in denen der Euro nicht als Landeswährung verwendet wird. Ziel dieses Bündnisses war die Vereinheitlichung unterschiedlicher Zahlungsverfahren, um Überweisungen ins europäische Ausland zu vereinfachen. Die SEPA-Überweisung erfolgt in Euro, zudem müssen Sender und Empfänger jeweils ein Konto in einem Land des SEPA-Raumes besitzen.
Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raums
Soll eine Überweisung in einer anderen Währung oder in ein Land außerhalb des SEPA-Raumes erfolgen, sind unterschiedliche Regelungen zu beachten. In diesem Fall erfolgt eine klassische Auslandsüberweisung, die Dauer beträgt meist mehrere Tage und kann je nach Zielland deutlich variieren. Die Mehrheit dieser Transaktionen wird inzwischen über das SWIFT-System abgewickelt. Deutlich schneller sind Zahlungsvorgänge im TARGET-System, hier erfolgt die Gutschrift in der Regel innerhalb eines Tages. Allerdings ist TARGET überwiegend dem Großbetrags- und Individualzahlungsverkehr vorbehalten.
Folgende Angaben sind für Überweisungen ins Ausland erforderlich:
- Name und Vorname des Zahlungsempfängers, ggf. die Anschrift
- IBAN des Zahlungsempfängers (Internationale Bankkontonummer)
- BIC des Zahlungsempfängers (bei SEPA-Überweisungen meist nicht erforderlich)
- Überweisungsbetrag
- Währung (nur bei Auslandüberweisung, SEPA-Überweisung ist grundsätzlich in Euro auszuführen)
Bei Inlands- und Auslandsüberweisungen fallen unterschiedliche Kosten an
Faktisch sind SEPA-Überweisungen mit Inlandsüberweisungen identisch, da laut EU-Verordnung für diese Transaktionen innerhalb des SEPA-Raumes nur Bankgebühren erhoben werden dürfen, die den jeweiligen Inlandsgebühren entsprechen. Bei höheren Transaktionen ab 50.000 Euro ist allerdings keine Standard-SEPA-Transaktion möglich.
Erfolgt die Überweisung in einer anderen Währung oder ins außereuropäische Ausland, fallen in der Regel höhere Gebühren an. Diese setzen sich meist aus Überweisungsgebühren (können gleichermaßen von Sender- und Empfänger-Bank erhoben werden) und dem Wechselkurs für Fremdwährung (Gebühren der Banken für Umrechnung sowie Devisenan- und -verkauf) zusammen.
Es ist üblich, dass die Banken die anfallenden Gebühren transparent ausweisen. Bei der Überweisung kann der Ausführende wählen, wie die Aufteilung der Gebühren erfolgen soll:
Our:
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten komplett selbst.
Share:
Sender und Empfänger teilen die Gebühren auf. Jeder Beteiligte zahlt in diesem Fall die Gebühren seiner jeweiligen Bank.
Ben:
Der Empfänger zahlt die gesamten Gebühren alleine.
Welche Rolle spielt der BIC?
Der BIC (Business Identifier Code) wird in der Finanzwelt inzwischen auch als SWIFT-Code bezeichnet. Er wird von der SWIFT (Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication) vergeben und ermöglicht bei internationaler Überweisung die eindeutige Identifizierung eines Kreditinstituts. Im Inland sowie bei SEPA-Überweisungen ist der BIC nicht erforderlich, hier genügt die IBAN-Angabe. Eine Ausnahme stellen diesbezüglich lediglich Transaktionen nach Monaco, San Marino und in die Schweiz dar. Sie gehören nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum an, daher ist auch hier der BIC erforderlich. Zum Thema BIC hat buchhaltung-einfach-sicher.de einen interessanten Beitrag veröffentlicht, der sich näher mit dem Format und der Funktion befasst.
AWV-Meldepflicht für Auslandszahlungen beachten
Im Außenwirtschaftsverkehr sind von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bestimmte Meldevorschriften zu beachten. Laut § 67 Abs. 1 AWV (Außenwirtschaftsverordnung) muss bei ein- oder ausgehenden Zahlungen ab der Schwelle von 12.500 Euro (bzw. dem Gegenwert in Fremdwährung) eine Meldung an die Bundesbank erfolgen. Die Angaben unterliegen einer Geheimhaltungspflicht und dienen lediglich der Erstellung einer Außenwirtschaftsstatistik. Es erfolgt keine Weiterleitung an die Finanzbehörde und ist nicht mit steuerrechtlichen Konsequenzen verbunden. Verstöße gegen diese Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, laut § 19 Abs. 6 AWG sind Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro möglich.
Fazit:
Für eine Auslandsüberweisung können im Vergleich zur SEPA-Variante hohe Gebühren anfallen. Es ist daher insbesondere bei größeren Transaktionen sinnvoll, im Vorfeld die Gebühren der Empfängerbank zu erfragen. Deutlich unkomplizierter sind Überweisungen im SEPA-Raum, die im Wesentlichen mit Inlandsüberweisungen vergleichbar sind.
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