Welche Kreditunterlagen Unternehmer und Selbstständige einreichen müssen
Diese Kreditunterlagen müssen Unternehmer und Selbstständige einreichen
Praktisch jedem Unternehmer oder Selbstständigen ist es im Zuge seiner beruflichen Laufbahn schon einmal passiert, dass Geldknappheit geherrscht hat und die Aufnahme eines Kredits in Betracht gezogen worden ist. Da die Bedeutung von Krediten in der modernen Welt immer weiter zunimmt, stellt sich die Frage, welche Unterlagen die Banken oder sonstige Kreditgeber überhaupt benötigen, um einen Kredit letztlich gewähren zu können.
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Einheitliche Vorschriften für die benötigten Unterlagen existieren nicht
Die Beantragung eines Kredits kostet viele Unternehmer oder Selbstständige einige Nerven. Hat man sich erst einmal dazu durchgerungen, nach fremdem Geld zu fragen, wird schnell deutlich, dass es beispielsweise Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsverhältnis wesentlich leichter haben, einen Kredit bewilligt zu bekommen.
Glücklicherweise finden sich im Bereich der Kredite für Unternehmen oder Selbstständige aber immer mehr FinTechs - sogenannte P2P-Plattformen, die Kreditnehmer und Geldgeber zusammenbringen. Daniel Franke, Betreiber des Fachportals Kreditrechner.com, vergleicht auf seiner Seite zusammen mit der Redaktion nicht nur Angebote, sondern liefert auch wertvolle Hilfestellungen - etwa bei den benötigten Unterlagen.
Für Unternehmer und Selbstständige ist es wichtig zu wissen, dass keine einheitlichen Vorschriften dafür existieren, welche Unterlagen tatsächlich eingereicht werden müssen. Das Ganze variiert also je nach angesprochenem Kreditinstitut.
Außerdem beeinflussen die drei nachstehenden Faktoren, wie hoch der bürokratische Aufwand im Vorfeld ausfällt:
- Kreditart
- Kreditsumme
- Kundengruppe
Dass Geschäftskunden weit mehr Dokumente und Unterlagen einreichen müssen, als das bei Privatkunden der Fall ist, ist gängige Praxis. Deshalb soll auf diese Thematik noch weiter unten eingegangen werden.
Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung ist für Kreditinstitute Pflicht
Die Tatsache, dass Kreditnehmer überhaupt Unterlagen an das Kreditinstitut übermitteln müssen, basiert nicht etwa auf reiner Willkür, sondern ist dem Paragraphen 18 des Kreditwesengesetzes geschuldet. Hier ist normiert, dass stets eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Würde so eine Prüfung nicht stattfinden, wäre die Bank vor einem potenziellen Ausfallrisiko nicht hinreichend geschützt.
Kreditsachbearbeiter gehen bei der Prüfung so vor, dass sie die eingereichten Unterlagen umfassend auswerten und im Anschluss daran ein Kreditscoring erstellen. Das ist ein Zahlenwert, welcher die Bonität des Antragstellers widerspiegelt und sich letztlich positiv wie negativ auf die Vergabeentscheidung auswirkt. Zwei Sachen sind noch wichtig:
- Auf die Vollständigkeit der Unterlagen müssen Antragsteller immer achten, denn ansonsten kommt es bei der Vergabe des Kredits zu erheblichen Verzögerungen
- Die übermittelten Informationen müssen stets korrekt sein, da ansonsten die Bank den Kredit kündigen kann
Sollten sich im Nachhinein wichtige Daten wie beispielsweise der Wohnsitz des Antragstellers ändern, fährt er am besten damit, auch diesen Umstand unverzüglich dem Kreditgeber mitzuteilen. Dadurch kann Rückfragen vorgebeugt werden und das vertragliche Verhältnis basiert jeder Zeit auf Transparenz und Sicherheit.
Firmenkunden müssen weit mehr Unterlagen einreichen als Privatkunden
Aufgrund der oftmals unsicheren finanziellen Situation müssen Firmenkunden respektive Unternehmer und Selbstständige praktisch immer mehr Unterlagen als Verbraucher einreichen. Privatkunden sollten unter anderem folgendes zur Verfügung stellen:
- Selbstauskunft
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Bonitätsnachweise
Additiv zu den genannten Unterlagen müssen Firmenkunden außerdem vorlegen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auswertungen zum Betriebsvergleich
- BWA
- Finanzierungsplan
- Cashflow-Informationen
- Ratings
Hervorzuheben ist hier vor allem der Handelsregisterauszug und der Cashflow. Der Handelsregisterauszug liefert Details zu der Firma als solches und etwaigen Niederlassungen. Der Cashflow bzw. die Kapitalflussrechnung, die als Prognose auszugestalten ist, stellt hingegen die Zahlungsströme dar, die das Unternehmen betreffen. Zu den Dokumenten, die Selbstständige und Freiberufler einreichen müssen, gehören:
- Einkommenssteuernachweise
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
Idealerweise weisen die Einkommensteuernachweise ein weitestgehend regelmäßiges Einkommen aus. Die betriebswirtschaftliche Auswertung, die auch mit BWA abgekürzt wird, vermittelt dem Kreditgeber hingegen Informationen über Kosten und Erlöse im laufenden Geschäftsjahr und liefert auch Infos zum Ertrag.
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