Prüfen Sie die Franchising-Angebote: 10 Kriterien, die das Franchise Unternehmen leisten sollte
Die richtige Entscheidung beim Franchising und der Wahl des Franchise-Unternehmen treffen
Sich selbstständig zu machen ist für viele ein Traum. Für manchen geht dieser Traum durch das Prinzip des Franchisings in Erfüllung. Denn laut der Definition des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. ist Franchising ein auf Partnerschaft basierendes Absatzsystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Dabei übernimmt der sogenannte Franchisegeber die Planung, Durchführung und Kontrolle des erfolgreichen Franchising-Unternehmens. Sie als Franchisenehmer würden das erstellte Gesamtkonzept an dem von Ihnen gewählten Unternehmensstandort umsetzen.
Damit diese Franchise-Partnerschaft jedoch von Erfolg gekrönt ist, sollten Sie unbedingt zwei Bereiche prüfen:
- Das Franchising-Konzept: Passt die Franchise-Idee zu Ihnen? Denn Sie können an dem Franchising-Konzept nichts nach Ihren Vorstellungen ändern.
- Den Franchisegeber bzw. das Franchising-Unternehmen: Wie ist dieses aufgestellt? Stimmen hier die betriebswirtschaftlichen Fakten?
Ihre Entscheidung – und somit letztendlich Ihre Wahl des Franchise Unternehmens – hängt von Ihren Antworten ab. Geben Sie sich also ausreichend Zeit, um sowohl alle Fakten als auch eventuelle Bedenken aufzulisten und auszuwerten.
Damit Sie beim zweiten Aspekt keine wichtigen Bewertungskriterien vergessen, orientieren Sie sich an den in diesem Beitrag aufgelisteten Kriterien, die das Franchise-Unternehmen bzw. der Franchisegeber unbedingt erfüllen sollte. Denn Sie sollten sich niemals (!) nur auf die Werbebroschüren des Franchisegebers verlassen.
10 Erfolgskriterien, die Ihr Franchise-Unternehmen bieten sollte
Kriterium Nr. 1: Das langjährige Bestehen des Franchisegebers
Das Unternehmen des Franchisegebers sollte mindestens seit fünf Jahren auf dem Markt bestehen. Als Franchisenehmer sollten Sie nur in ein Franchise-Konzept investieren, das auf dem Markt etabliert ist und eine sichere Kundschaft vorweisen kann.
Kriterium Nr. 2: Das Franchising-Unternehmen wurde in mindestens einem Pilotbetrieb getestet
Ein Konzept einer Geschäftsidee ist nur so gut wie es sich in der Realität bewährt hat. Deshalb sollte jeder seriöse Franchisegeber ein Pilotprojekt durchgeführt haben, mit dem die Idee getestet wurde.
Kriterium Nr. 3: Eine Liste aller bestehenden Franchisenehmer wird ohne Zögern ausgehändigt
Sprechen Sie mit anderen Franchisenehmern. Fragen Sie nach deren Erfahrungen. Schauen Sie sich das Konzept vor Ort genau an – einmal als Kunde, ein anderes Mal als interessierter potenzieller Kooperationspartner, der sich austauschen möchten. Bitten Sie deshalb um eine Liste aller bestehenden Franchisenehmer in Deutschland.
Sollte Ihr Ansprechpartner bei dieser Bitte zögern oder mit fadenscheinigen Einwänden Ihrer Bitte nicht nachkommen, nehmen Sie Abstand von diesem Franchise-Angebot. Denn Transparenz sollte selbstverständlich sein.
Kriterium Nr. 4: Seriosität des Franchisegebers abklären
Holen Sie sich nicht allein Informationen beim Franchising-Unternehmen. Sprechen Sie mit dem Deutschen Franchise-Verband. Bitten Sie Experten der Branche, Ihren Steuerberater oder auch einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet des Franchisings auskennt, um deren Einschätzung. Das Ergebnis sollte lauten: Sowohl das System als auch das Unternehmen ist seriös.
Kriterium Nr. 5: Es wird eine eigene Filiale betrieben
Der Franchisegeber sollte sein Unternehmenskonzept nicht allein durch Partner betreiben lassen, sondern selbst eine oder mehrere Filialen besitzen. Dadurch werden diverse Aspekte gewährleistet:
- Schwierigkeiten oder Probleme werden im „Ur-Unternehmen“ festgestellt und in diesem gelöst.
- Anpassungen an den Markt können rechtzeitig vorgenommen werden.
- Marketingstrategien werden einheitlich entwickelt, geprüft und umgesetzt.
- Der betriebswirtschaftliche Erfolg wird selbst erzielt, so dass Tipps und Tricks an die Franchisenehmer weitergegeben werden können.
- Es wird sich so ein tägliches Know-How erworben, von dem der Franchisenehmer profitiert.
Kriterium Nr. 6: Es existiert ein ausführliches, umfassendes Franchisehandbuch
Steigen Sie in ein Franchising-Unternehmen als Partner mit ein, erwerben Sie sich gegen Entgelt das Recht, sich das Know-How des Franchisegebers zunutze zu machen. Dieses Know-How muss natürlich von diesem für Sie in praktischer und anwendbarer Form vorgelegt werden – im sogenannten Franchisehandbuch. In diesem sollte die Corporate Identity beschrieben werden, die Ziele und Inhalte des Unternehmens, das Marketingkonzept und weitere für den Erfolg relevanten Bereiche. Lassen Sie sich dies zeigen.
Kriterium Nr. 7: Es existieren Franchisenehmer-Gremien
Um die eigenen Interessen und Rechte als Franchisenehmer wahrnehmen zu können, sollte innerhalb der Partnerschaft – vom „Ur-Unternehmen“ unterstützt – in regelmäßigen Abständen die Franchisenehmer zusammen kommen können. Sei es, in einem von diesen gewählten Beirat, in Form von Erfahrungsaustauschgruppen, in denen Probleme, Schwierigkeiten und Erfolge miteinander besprochen und ans „Ur-Unternehmen“ kommuniziert werden oder durch Fachausschüsse, die verschiedene Bereiche des Franchising beaufsichtigen, betreuen und beraten.
Kriterium Nr. 8: Der Franchisegeber legt konkrete Zahlen vor
Der Franchisegeber muss Ihnen konkrete Zahlen vorlegen – und zwar vor Vertragsabschluss. Diese sollten umfassen:
- detaillierte Zahlen von vergleichbaren Franchisebetrieben
- die voraussichtlichen Arbeitskosten
- den Kapitaleinsatz in der Startphase
- die Einstiegsgebühren – diese sollten nicht höher als 50.000 Euro liegen
- die Franchisegebühren, die nicht mehr als 10 Prozent betragen sollten
- und die Werbekostenbeteiligung, die stets detailliert belegen muss, wofür das Geld eingesetzt wurde.
Kriterium Nr. 9: Verpflichtende Schulungen werden vertraglich erfasst
Der Franchisegeber sollte Sie als zukünftigen Franchisenehmer schulen. Diese Workshops oder Schulungen müssen vertraglich festgelegt sein, so dass sich beide Seiten verpflichten, diese entweder durchzuführen oder an diesen teilzunehmen. Im Vertrag wird konkret benannt,
- um welche Art der Schulung es sich handelt.
- ob diese vor oder nach dem Einstieg zu absolvieren sind.
- wie hoch die Kosten für die Teilnahme sind.
Kriterium Nr. 10: Der Franchisebetrieb lässt sich mühelos eröffnen
Lassen Sie sich konkret auflisten, welche juristischen und behördlichen Auflagen für die Eröffnung zu erfüllen sind. Besprechen Sie diese Liste mit Ihrem Rechtsanwalt und einem Vertreter des Franchiseverbandes. Denn diese können wirklich einschätzen, ob die Auflagen korrekt und nicht überzogen sind.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Gewerberecht, Geschäftsübernahme, Personalkosten - Tipps für Existenzgründungen im Einzelhandel.
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Kommentare
Hallo, ein wirklich gut
Hallo,
ein wirklich gut recherchierter Artikel! :) Wer sich ernsthaft damit beschäftigt, sich mit einem Franchisesystem selbstständig zu machen, dem helfen vielleicht die Checklisten auf dieser Website franchiseportal.de im Ratgeber. Kann hier leider nicht verlinken, weil das sofort als Spam gefiltert wird. Ist aber wirklich hilfreich, wenn man versucht herauszufinden, ob ein Franchisesystem wirklich seriös ist.