Was tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?
So manches Unternehmen muss lange auf die Bezahlung für Dienstleistungen oder Waren warten. Viele Kunden bezahlen verspätet, andere gar nicht und andere erst, wenn die ersten Mahnbescheide versendet werden. Freundlich bleiben und abwarten, nur um den Kunden nicht zu verlieren? Oder einen Anwalt einschalten oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragen? Wichtig ist, keine Zeit zu verlieren und schnell zu handeln, denn hingenommener Zahlungsverzug kann die Forderung hinfällig werden lassen.

Ab welchem Zeitpunkt kann von Zahlungsverzug gesprochen werden?
Bevor eine Mahnung erfolgen kann, muss erst die gesetzliche Zahlungsfrist verstreichen, die mit einer Zeitspanne von 30 Tagen bemessen ist. Nach dieser Zeit tritt juristisch und ohne die Mitwirkung des Unternehmens der Zahlungsverzug ein. Die gesetzliche Zahlungsfrist dient Unternehmen/Geldgebern gleichermaßen. Der Kunde kann sich 30 Tage bis zur vollständigen Rückzahlung Zeit lassen und das Unternehmen kann nach 30 Tagen erste Schritte einleiten, um den Schuldner zum Bezahlen zu bewegen.
Schnell reagieren, wenn Kunde nicht zahlt
Ansprüche können verfallen, wenn zu viel Zeit verstreicht, bevor nicht mindestens eine Mahnung versendet wird, die den Kunden zur Zahlung auffordert. Bleibt die Forderung nach der Abmahnung weiterhin unerfüllt, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Klageverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Deshalb ist es sinnvoll, stets von den unbezahlten Rechnungen und Zahlungseingänge sorgfältig Kenntnis zu nehmen, damit nicht übersehen wird, wenn ein Kunde nicht zahlt. Im Übrigen müssen von gesetzlicher Seite her keine Mahnungen versendet werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit einem Rechtsanwalt die Ansprüche durchsetzen
Unternehmen können mahnen und die Geltendmachung der Forderung in die eigenen Hände nehmen, doch schneller geht es mit einem Rechtsanwalt. Mahnschreiben mit dem Absender eines Rechtsanwaltes sind eindrucksvoller als selbst verfasste Briefe an den Schuldner. Der Hauptvorteil, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird: Bezahlt der Kunde auch nach erfolgter Mahnung nicht, kann der Anwalt sofort das gerichtliche Mahnverfahren für das Unternehmen einleiten und das Mahnverfahren so lange betreuen, bis die Schulden vollständig beglichen sind. Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Ein Inkassounternehmen beauftragen
Wer möglichst wenig Ärger und Zeitaufwand mit seinen Schuldnern haben möchte, kann ein Inkasso beauftragen, die Forderung geltend zu machen. Inkasso-Unternehmen haben Erfahrung mit Schuldnern und verfügen über die notwendige Kompetenz, um zahlungsunwillige Kunden zum Bezahlen der ausstehenden Rechnungen zu bewegen. es bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich, einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen: Unternehmen, die selber mahnen, bekommen ihren Zeitaufwand nicht vergütet. Die Kosten für Anwalt und Inkasso-Unternehmen müssen jedoch in voller Höhe vom Schuldner beglichen werden.
Der Gläubiger hat die Möglichkeit, das Inkasso-Unternehmen mit dem Eintreiben der ausstehenden Gelder zu beauftragen oder er kann die Forderung an das Inkasso-Unternehmen abtreten. Bei der ersten Variante dient das Inkasso-Unternehmen als Dienstleister und wird für seine Dienste entlohnt. Wird die Forderung abgetreten, bedeutet dies, dass das Inkasso-Unternehmen die Verbindlichkeit dem Unternehmen abkauft, wodurch das Unternehmen eine Teilsumme der Schuld als Abfindung erhält. Eine gute Möglichkeit für Unternehmen, wenigstens noch an einen Teil des Geldes zu kommen, wenn es sich beispielsweise um einen Schuldner handelt, der nicht in der Lage ist, auf absehbare Zeit die Rechnung zu begleichen.
Mahnkosten und weitere Rechte des Unternehmens bei Zahlungsverzug
Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, dürfen fünf Prozent Verzugszinsen berechnet werden. Nicht jedes Unternehmen nutzt diesen Vorteil. Es ist aber zu bedenken, dass dem Unternehmen durch nicht zahlende Kunden enorme finanzielle Schäden entstehen können, denn seinerseits hat das Unternehmen den Kaufvertrag erfüllt. Auch für den Zeitaufwand sind Verzugszinsen durchaus gerechtfertigt. Des Weiteren besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz, weil der Kunde seine Pflicht verletzt hat.
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