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Die Zusammenarbeit mit Industriekletterern – Spezialisten für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich

14. März 2022

Täglich stehen Fachkräfte von Handwerks- und Industriebetrieben vor der Herausforderung, Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr durchführen zu müssen.

 

Da ist der Maurer, der eine Fassadenreparatur in 10 Metern Höhe durchführen soll oder die Jalousiefirma, die eine Außenanlage im 7. Stockwerk zu montieren hat.

 

Montage von Sonnenschutzanlagen mit Industriekletterern© Industrieklettertechnik Berlin

 

Unternehmen sind nicht immer auf die besonderen Herausforderungen bei Arbeiten mit Absturzgefahr vorbereitet. Werden die Gefahren nicht im Vorfeld der Arbeiten erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen, steigt das Risiko eines Arbeitsunfalls der Beschäftigten erheblich.

 

Um die Gefährdungen durch Absturz für die Beschäftigten zu minimieren, sollten Sie auf die Zusammenarbeit mit einer Industriekletterfirma setzen. Ein Blick auf die Statistiken verdeutlicht das Risiko von Arbeitsunfällen durch Absturz.

 

Ein Blick auf die Unfallzahlen

Bei Betrachtung des Zeitraums von 2010 bis 2020 ereigneten sich in Deutschland laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und DGUV im Jahresdurchschnitt über 41.000 Absturzunfälle insgesamt, davon 2.800 mit einhergehender Unfallrente sowie 65 tödliche Absturzunfälle. Das entspricht einem Anteil von etwa 19% an der Gesamtzahl der tödlichen Arbeitsunfälle.

 

Im Vergleich die veröffentlichten Unfallzahlen des IRATA, dem international mitgliederstärksten Industriekletterverband. Die erfassten Daten beziehen sich ausschließlich auf Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich unter Anwendung von Seilzugangstechnik.

 

Die IRATA zertifizierten Industriekletterer arbeiteten im Jahr 2019 22,6 Millionen Stunden im Seil, im Jahr 2020 19,5 Millionen Stunden. In diesen beiden Jahren, mit zusammen 42,1 Millionen Arbeitsstunden, wurden ein tödlicher, 5 schwere und 14 ernste Arbeitsunfälle erfasst. (siehe)

 

Wie kann ich als Unternehmen Unfälle durch Absturz verhindern?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §4 müssen Gefahren bereits an der Quelle beseitigt werden. Hier findet das TOP-Prinzip Anwendung:

T = technische Maßnahmen: bspw. durch Trennung von Gefahr und Mensch. Im Bereich der Fassadendokumentation kann dies z.B. eine Inspektionstätigkeit mit Drohnen sein.

O = organisatorische Maßnahmen: die absturzgefährdeten Bereiche werden durch Absperrketten markiert und dürfen nicht von ungeschultem Personal betreten werden.

P = personenbezogene Maßnahmen: Bereiche mit Absturzgefahr dürfen nur von geschultem Personal betreten werden. Hierzu zählen Anwender von PSA gegen Absturz oder Industriekletterer.

 

Oftmals ist die Umsetzung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht möglich. Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen können Höhenzugänge wie Hubarbeitsbühnen oder Gerüste teilweise nicht eingesetzt werden. In Produktionshallen kann die Bodentragfähigkeit oder der vorhandene Maschinenpark ein Hindernis sein. Bei Gerüsten stellt sich sowohl die Frage nach Wirtschaftlichkeit als auch der Arbeitssicherheit. Die Aufstellung eines 20 Meter hohen Fassadengerüstes für eine Spotreparatur an einer Hausfassade aufzubauen, birgt im Zweifel größere Gefahren als die sichere Anwendung von Seilzugangstechnik, welche eine jedoch eine persönliche Schutzmaßnahme ist.

 

In solchen Fällen ist der Einsatz von für Seilzugangstechnik zertifiziertem Personal, bzw. die Zusammenarbeit mit einer Industriekletterfirma die richtige Entscheidung. 

 

Ob eigenes Personal oder die Kooperation, in jedem Fall ist anhand einer objektspezifischen Gefährdungsermittlung zu belegen, dass die anstehenden Arbeiten durch das ausführende Unternehmen planbar und sicher durchzuführen sind. Hierbei werden sämtliche Gefahren, ob durch Zugang, Arbeitsverfahren oder Umwelteinflüsse erfasst und mit festgelegten Maßnahmen auf ein akzeptables Minimum reduziert. Für Fachbetriebe im Bereich Industrieklettern ist dies die Arbeitsgrundlage eines jeden Projektes.

 

Ein konkretes Beispiel: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen in einer Logistikhalle

Der Kunde, eine Montagefirma für Lüftungsanlagen, hatte die Aufgabe, Wartungsarbeiten an einer Lüftungsanlage durchzuführen. Der Arbeitsort befand sich ca. 8 Meter oberhalb der Zwischenebene in einer Logistikhalle, welche nicht durch Arbeitsbühnen befahrbar war. Weder die zulässigen Bodenlasten noch die Möglichkeit der Einbringung der Bühne auf die Zwischenebene war möglich.

 

Der Arbeitsort wäre mit einer Leiter zwar erreichbar gewesen, jedoch keinesfalls zulässig (siehe Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051). Ein alternatives Rollgerüst wäre zwar zulässig, aufgrund der Einbauten im Bodenbereich jedoch nicht verfahrbar. Eine zehnminütige Arbeit an der Lüftungsanlage hätte Rüstzeiten von jeweils etwa zwei bis drei Mannstunden bedeutet.

 

Die effiziente und sichere Lösung war in diesem Fall die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma für Höhenarbeiten.

 

Durch die Unterweisung von einer Elektrofachkraft des Auftraggebers konnten die Industriekletterer als elektrotechnisch unterwiesene Personen für festgelegte Tätigkeiten in einem begrenzten, aber in diesem Fall ausreichendem Rahmen die anstehenden Arbeiten sicher ausführen. Durch eine Live-Videoübertragung konnten die Arbeiten zudem in Echtzeit durch die Elektrofachkraft überprüft und dokumentiert werden.

 

Durch den punktuellen Einsatz von Industriekletterern, mit Rüstzeiten von unter 30 Minuten je Lüfter, konnten die Arbeiten schnell und vor allem sicher durchgeführt werden.

 

Montagearbeiten oberhalb einer Hallen-Zwischenebene© Industrieklettertechnik Berlin

 

 

Die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma für Seilzugangstechnik

Sollte Ihr Unternehmen Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich durchführen müssen, setzen Sie auf die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb mit Erfahrung in diesem Bereich. Die Unterstützung durch Industriekletterer erhöht die Arbeitssicherheit enorm.

 

Dabei ist die Art der Dienstleistung nahezu egal. Für jede Facharbeit gibt es ausgebildete Spezialisten im Seil, welche die Ausführung mit hoher Qualität und Effizienz umsetzen können. Seien es Spenglerarbeiten auf dem Dach oder Schweißerarbeiten in einem Edelstahlsilo.

 

Ein Großteil der Arbeiten von Industriekletterern sind zulassungspflichtige Handwerke. Aufgrund der großen Bandbreite von Leistungen, die Industriekletterer erbringen, ist es unmöglich als Unternehmen für jedes Handwerk zugelassen zu sein. Aus diesem Grund basiert ein Großteil der Aufträge von Industriekletterfirmen in diesem Bereich auf Basis von Kooperationen.

 

Die Auftraggeber wie Maler-, Dachdecker-, oder HLS-Betriebe können für festgelegte Tätigkeiten eine Kooperation mit Industriekletterfirmen eingehen. Dadurch kann sowohl die Arbeitssicherheit und Produktivität, als auch die Qualität der auszuführenden Leistungen gewährleistet werden. 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Arbeitssicherheit, Industrieklettern, Industriekletterer, absturzgefährdeter Bereich, Höhenarbeiter, Seilzugangstechnik, Gefahr durch Absturz
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