Leiser ist gesünder - Besserer Lärmschutz in KMU
Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit – allein 2013 wurden von den Berufsgenossenschaften 6.800 Fälle anerkannt. Während sich große Unternehmen mit entsprechenden Abhilfemaßnahmen leichter tun, benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) diesbezüglich überbetriebliche Unterstützung.
Lärm schädigt nicht nur unmittelbar das Gehör, sondern setzt Beschäftigte daneben auch unter gesundheitsgefährdenden Stress. Schon 2011 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrem Bericht „Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU“ sinnvolle Wege zu einer fachkundigen und branchenspezifischen Präventionsberatung aufgezeigt. Laut BAuA bietet die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen für Industriebetriebe einen Königsweg, da Lärm am besten an der Quelle bekämpft werden sollte.
Tipp
Neben dem kostspieligen Austausch alter und besonders lärmträchtiger Maschinen kann auch eine wesentlich preiswertere lärmschützende Kapselung durch individuell angefertigte Lochbleche sehr gute Ergebnisse erzielen.
Darüber hinaus funktioniert eine wirkungsvolle Lärmreduzierung laut Auffassung der BAuA in KMU nur, wenn sie bereits in der Planung von Investitionen berücksichtigt wird. Obwohl gerade dieser präventive Ansatz als besonders sinnvoll gilt, Lärm- und Arbeitsschutz zu betreiben, finden überbetriebliche Lärm- und Arbeitsschutzberatung bei Investitionsplanungen praktisch nicht statt. Hier besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Ziel müsse es – so die BAuA-Studie – sein, dass jedem kleinen und mittleren Unternehmen fachkundige und branchenspezifische Präventionsberatung bei der Planung von Investitionen bedarfsgerecht zur Verfügung steht und bei jeder größeren Investition eine entsprechende Präventionsberatung im gesamten Planungsprozess stattfindet.
Gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz
Lärmschutzvorschriften gelten einerseits für die Hersteller von Produkten, Maschinen und Geräten, die Lärm abstrahlen (sogenannte Immissionen) und andererseits für Unternehmer, die Maschinen betreiben und an deren Arbeitsplätzen Lärmbelastungen entstehen.
- Für den Hersteller legt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), dass auf der EG-Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG Anhang I) beruht, die Pflicht zur technischen Lärmminderung an der Quelle fest und fordert eine Angabe von Geräuschemissionswerten in der Betriebsanleitung der Maschine, aber auch in den diesbezüglichen Werbeunterlagen.
- Um Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Lärmgefährdungen zu schützen, sind für Arbeitgeber die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) einschlägig. Die LärmVibrationsArbSchV bzw. der diesbezüglich relevante Teil der ArbMedVV dienen der Umsetzung der europäischen Lärm-Arbeitsschutz-Richtlinie 2003/10/EG deutsche Recht.
Die LärmVibrationsArbSchV betont dabei neben der Durchführung der entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung. Vom Unternehmer werden diesbezüglich die Auswahl und der Betrieb geräuscharmer Maschinen und Arbeitsverfahren wie auch eine Gestaltung von Arbeitsräumen entsprechend den fortschrittlichen, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik gefordert. Unter bestimmten Umständen müssen
- besondere Lärmbereiche ermittelt und gekennzeichnet werden,
- ggf. ein Lärmminderungsprogramm durchgeführt und
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden.
Wichtiger Hinweis
Eine Konkretisierung dieser Anforderungen zur Umsetzung in die Praxis erfolgt in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TLRV-Lärm).
Auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält eine konkrete Verpflichtung zur Lärmminderung - der Schalldruckpegel in den Arbeitsstätten so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist.
Sinnvolles Online-Modul der BG ETEM für Beschäftigte
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bietet im Rahmen ihrer E-Learning-Reihe interAKTIV ein Online-Lernmodul zum Thema „Lärmschutz“ an. In diesem Modul erfahren Beschäftigte u. a ,
- was Lärm eigentlich ist,
- wie laut bestimmte Tätigkeiten und Geräusche sind,
- welche Grenzwerte gelten,
- welche gesetzlichen Regelungen einschlägig sind,
- wie Arbeitsschutz-Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu geregelt werden,
- welche arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen in Lärmbereichen durchgeführt werden müssen und
- welche Verhaltensregeln in lauten Arbeitsbereichen befolgt werden sollten.
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