Business-Netz Logo
Al-Qaida-Hilfe während Sabbatical: Autobauer muss verurteilten Terrorhelfer nicht weiterbeschäftigen Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Al-Qaida-Hilfe während Sabbatical: Autobauer muss verurteilten Terrorhelfer nicht weiterbeschäftigen
  • Anzeigen
  • What links here

Al-Qaida-Hilfe während Sabbatical: Autobauer muss verurteilten Terrorhelfer nicht weiterbeschäftigen

22. Juni 2012

Autobauer muss verurteilten Terrorhelfer der Al-Qaida nicht wieder einstellen

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Daimler AG hatte sich während seines Sabbaticals nachweislich als Terrorhelfer betätigt, indem er militärische Ausrüstung und finanzielle Mittel für das islamistische Terrornetzwerk Al-Qaida besorgte. Er wurde überführt und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Haft pochte er auf die ihm von der Daimler AG im Rahmen des Sabbaticals erteilte Wiedereinstellungszusage. Als sich der Autobauer weigerte, den verurteilten Terrorhelfer wieder einzustellen, kam es zum Rechtsstreit. Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg haben sich die Parteien nun auf einen Vergleich mit dem Inhalt geeinigt, dass der Ex-Mitarbeiter seine erhobene Wiedereinstellungsklage zurückzieht und der Autobauer im Gegenzug die anfallenden Gerichtskosten bezahlt.

 

Der Fall

Ein Arbeitnehmer war seit 1993 als Lackierer bei der Daimler AG in einem Mercedes-Werk als Lackierer beschäftigt. Anfang November 2007 schlossen die Parteien eine „Sabbatical-Vereinbarung“, aufgrund derer der Beschäftigte zum 30.11.2007 ausschied. Die „Sabbatical-Vereinbarung“ enthielt eine Wiedereinstellungszusage bis zum 30.11.2010. Die Daimler AG verpflichtete sich im Rahmen dieser Zusage, dem Arbeitnehmer seinen alten Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz gegebenenfalls in zumutbarer Entfernung anzubieten, wenn der Beschäftigte dies bis 31.05.2010 geltend macht. Der Lackierer arbeitete von Dezember 2007 bis Ende Januar 2009 am Standort Malaysia der Daimler AG. Bei der Einreise aus Malaysia im Februar 2009 wurde er verhaftet und befand sich bis zum 19.07.2010 in Untersuchungshaft. Am selben Tag verurteilte ihn das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Al-Qaida) im Ausland. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Beschäftigte im Jahr 2006 einem Kurier der Al-Qaida insgesamt 22 Entfernungsmessgeräte, drei Frequenzmesser, zwei Metalldetektoren, ein Richtmikrofon, zwei Wanzendetektoren, drei Nachtsichtgeräte und 300 € in bar übergeben hat.

Nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hatte, verlangte der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung. Die Daimler AG verweigerte ihm jedoch ein Arbeitsplatzangebot und widerrief vorsorglich ihre Wiedereinstellungszusage. Sie war der Meinung, sie mache sich strafbar, wenn sie dem Beschäftigten ein Arbeitsplatzangebot unterbreite. Sie würde damit gegen die Verordnungen des Rates der Europäischen Union, die zur Terrorismusbekämpfung erlassen worden seien, verstoßen. Außerdem stelle der Lackierer eine Gefahr für die Belegschaft, den Betriebsfrieden und die Betriebsmittel dar.

Der Beschäftigte trug vor, er halte die EU-Verordnungen für europarechts- und verfassungswidrig. Er verwies darauf, dass er in den Verordnungen nicht aufgeführt sei. Von ihm gehe keine Gefahr aus. Er habe dem Terrorismus abgeschworen. Er habe im Mercedes-Werk in keinem sicherheitsrelevanten Bereich gearbeitet.

 

Das sagt das Gericht

Das Gericht hat die Daimler AG zur Erteilung einer Wiedereinstellungszusage verurteilt und die Klage auf Beschäftigung abgewiesen. Die Gefahr einer Strafbarkeit der Daimler AG bestehe nicht, weil die Tatbestandsvoraussetzungen der EU-Verordnungen nicht erfüllt seien. Die von der Arbeitgeberin beschriebene vom Beschäftigten ausgehende Sicherheitsgefahr sei nicht nachvollziehbar.

Die Daimler AG ging daraufhin in Berufung und beantragte vollständige Klageabweisung.

Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg einigten sich die Prozessparteien schließlich auf einen Vergleich. Der Beschäftigte nahm seine Klage zurück und die Daimler AG als Arbeitgeberin trägt im Gegenzug die Gerichtskosten. Der Vorsitzende Richter hatte dem Arbeitnehmer während der mündlichen Verhandlung signalisiert, dass seine Klage auf Wiedereinstellung keine Aussicht auf Erfolg habe (LAG Baden-Württemberg, Vergleich vom 24.05.2012, Az.: 6 Sa 140/11).

 

Daimler-Anwälte hatten Vergleichsvorschlag zunächst abgelehnt

Die prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte der Daimler-Anwälte hatten den Vergleichsvorschlag des Gerichts zunächst abgelehnt, weil sie mit der klaren Aussicht auf den Gewinn des Prozesses in der zweiten Instanz neben den Gerichtskosten nicht auch noch die Anwaltskosten des Klägers übernehmen wollten, wie es das Gericht vorgeschlagen hatte. Dem Kläger drohte die Klageabweisung, die mit für ihn hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Aus diesem Grund erklärte er sich dazu bereit, seine Anwaltskosten selbst zu tragen.

 

Wichtiger Hinweis

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical existiert nicht. Sabbatical ist ein flexibles Arbeitszeitmodell. Es handelt sich um einen Langzeit- oder Sonderurlaub (in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten) der zum Teil durch Ansparung von Urlaubsansprüchen möglich wird. Der Arbeitnehmer arbeitet in der Arbeitsphase eine Zeit lang (meist ein Jahr) in Vollzeit, erhält aber nur die Hälfte seines Gehalts. In der sich anschließenden Freizeitphase bekommt er weiterhin die (andere) Hälfte seines Gehalts.

Das Sabbatical dient den Arbeitnehmern in erster Linie der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, teilweise aber auch der beruflichen Weiterbildung. Es ermöglicht die Selbstverwirklichung, indem die Beschäftigten ihre Familie betreuen, neue Erfahrungen sammeln, Fortbildungen besuchen oder Fremdsprachenkenntnisse erwerben können.

 

Sabbatical

 

Kein Sabbatical ohne Wiedereinstellungszusage

Beschäftigte haben einen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Sabbaticals aufgehoben haben. Das Arbeitsverhältnis wird durch Aufhebungsvertrag vorübergehend beendet. Vorübergehend deshalb, weil der Aufhebungsvertrag zugleich eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers beinhaltet. Nach Beendigung des Sabbaticals gelten automatisch die vorherigen Arbeitsbedingungen. 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Al-Qaida, Terrorhelfer, Sabbatical, Autobauer, 6 Sa 140/11, Terrornetzwerk Al-Qaida, Wiedereinstellungszusage, Ansparzeit
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 6124 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo
Gericht erklärt Betriebsratswahl in Daimler-Zentrale für unwirksam
Arbeitnehmer wählen bekanntlich den Betriebsrat und leitende Angestellte ihren Sprecherausschuss. In großen Unternehmen fällt es bisweilen schwer, die Mitarbeiter richtig zu kategorisieren. Beim Autobauer Daimler hatte die fehlerhafte Zuordnung von... mehr
Muster: Sabbatical Vereinbarung
Sie planen ein Sabbatical - eine Auszeit vom Job? Dann sollten Sie es nicht versäumen, eine schriftliche Sabbatical Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Wir haben ein Vertragsmuster für Sie vorbereitet. mehr
Nicht jeder Aufhebungsvertrag hat eine Arbeitslosengeldsperre zur Folge
Ein Aufhebungsvertrag kann eine 12-wöchige Arbeitslosengeldsperre nach sich ziehen, wenn der Arbeitnehmer für sein Verhalten keinen wichtigen Grund hatte. Schließt eine ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, ist... mehr
Sabbatical – Auszeit vom Job
Haben Sie auch schon einmal davon geträumt, eine Auszeit von Ihrem Job in Form von unbezahltem Urlaub zu nehmen? Im modernen Sprachgebrauch heißt dieses Anti-Stress-Programm Sabbatical. Es handelt sich dabei um eine Art Stressmanagement. Inzwischen... mehr
Die Probezeit im Arbeitsverhältnis oder „drum prüfe, wer sich (ewig) bindet“
In der betrieblichen Praxis beginnt ein neues Arbeitsverhältnis in der Regel mit der Vereinbarung einer Probezeit, die beiden Arbeitsvertragsparteien der Erprobung dient. mehr

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Tags Recht & Urteile

Arbeitsverhältnis Abmahnung BAG Schadenersatz Arbeitszeit Betriebsrat Arbeitgeber Krankheit Haftung Urlaub Verbraucher Arbeitsrecht wichtiger Grund Unfall fristlose Kündigung Geschäftsführer außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag Kündigung GmbH Widerruf Arbeitsunfähigkeit

Meist Gelesen

Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz...
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...
  • Rauchen am Arbeitsplatz: Wie ist die Rechtslage?
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Akquise to go

Podcast: So bleibt der Kunde bei uns... und nicht bei der Konkurrenz
  • Podcast: So gehst du wirkungsvoll mit Einwänden im Kundengespräch um
  • Podcast: Was Akquise und Marathonläufe gemeinsam haben
  • Podcast: Der erste Schritt, damit Kunden dir vertrauen

Lohn & Gehalt

Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
  • Verpflegungs-Mehraufwand: Diese Beträge können Sie 2016 geltend machen

Geld & Kredit

Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie
  • Was ist ein Umschuldungskredit und wann ist er sinnvoll?

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Selbstmanagement

Podcast: Und täglich grüßt das Murmeltier
  • Sinn und Unsinn guter Vorsätze
  • Seriöse Ankäufer für den PKW finden: So geht's!
  • Podcast: Glückspilzbewusstsein

Konfliktmanagement

Konflikte bewältigen: Mit der 3D-Methode Lösungen finden
  • Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung
  • Hilfe, meine Familie nervt
  • Gezielt Ihr Problem lösen: Stellen Sie sich 5 Fragen

Kommunikation

Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?
  • Mitarbeitergespräche erfolgreich führen: 5 Kommunikationsfehler, die...
  • Online-Quiz: 10 Fragen zum Muttertag
  • Wie man Übermorgengestalter motiviert

Work-Life-Balance

Arbeiten von zu Hause aus - den Arbeitsalltag im Homeoffice gestalten
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen: Vermeiden Sie 3 Fehler
  • Ergonomische Büros: So tragen Sie zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bei
  • Urlaub zu Hause verbringen: 3 Tipps für den Sommer vorm Balkon
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten