Privat versichert: Darauf müssen Sie achten
Wenn Sie sich dafür entscheiden, selbstständig zu werden und selbstständig zu arbeiten, werden Sie in den meisten Fällen zunächst mit einer wichtigen Tatsache konfrontiert: der Versicherungsfreiheit. Versicherungsfrei bedeutet, dass Sie sich aussuchen können, ob Sie sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten Krankenversicherung versichern lassen möchten.
Viele entscheiden sich für den Weg der Privaten Krankenversicherung, aber was sollten Sie beachten, wenn Sie sich privat versichern? Und was sollten Sie sonst noch über die Versicherung als Selbstständiger oder Selbstständige wissen?
Die Kosten müssen selbst übernommen werden
Ganz egal, ob Sie sich für die Private oder die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden - wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie die Versicherungsbeiträge in voller Höhe aus eigener Tasche bezahlen. Während Angestellte oder Rentner und Rentnerinnen noch Zuschüsse erhalten, ist das bei Selbstständigen nicht so.
Wie hoch die Beiträge bei der Gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen, hängt von der eigenen finanziellen Situation ab. Hier werden sämtliche Einnahmen berücksichtigt, also auch Mieteinnahmen.
Es gibt allerdings auch einen Mindestbeitrag, der von Selbstständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss: 153,53 Euro im Jahr 2022. Das war allerdings noch nicht alles, da auch noch die Zusatzbeiträge und der Beitrag für das Krankengeld dazukommen.
Wie sieht es bei der Privaten Krankenversicherung aus?
Wenn Sie sich für die Private Krankenversicherung entscheiden, gibt es keinen Mindestbeitrag. Beim Wechsel in die private Krankenversicherung können Sie selbst entscheiden, welche Wünsche und Anforderungen Sie an die Versicherung haben. Insofern können Sie den monatlichen Beitrag gewissermaßen selbst beeinflussen. Seit 2018 gibt es außerdem ein Gesetz, dass die allgemeinen Kosten der Krankenversicherung für Selbstständige senkt.
Was, wenn man gleichzeitig auch Arbeitnehmer ist?
Wenn Sie nicht nur selbstständig, sondern gleichzeitig auch Arbeitnehmer sind, beeinflusst das unter Umständen Ihren Versicherungsstatus. Hier kommt es vor allem auf den Zeitaufwand und das Einkommen an. Wenn diese beiden Aspekte für Ihre selbstständige Tätigkeit überwiegen, gelten Sie immer noch als Selbständiger oder Selbstständige und können nach wie vor frei über die Versicherung entscheiden.
Anders sieht es aus, wenn die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zeitaufwändiger und ertragreicher ist. Dann ist auch nur dieses Einkommen zu berücksichtigen. Sie müssen Sich dann bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sofern das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Hierbei müssen Sie die Erträge aus der selbstständigen Tätigkeit nicht berücksichtigen.
Kompliziert wird es, wenn zwar das Einkommen der einen Tätigkeit höher, während dafür die andere Tätigkeit zeitaufwändiger ist. In einem solchen Fall sollten Sie sich an die Krankenkasse wenden, die dann prüft, wie es um Ihren Versicherungsstatus bestellt ist.
Das Krankentagegeld
Wenn Sie als Selbstständiger oder Selbstständige einmal krank sind, kann in der Regel kein Einkommen generiert werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Auszahlen lassen können Sie sich diese Summe bereits ab dem vierten Krankheitstag. Wie hoch die Summe ausfällt, können Sie selbst entscheiden. Es ist allerdings nicht erlaubt, dass das Krankentagegeld höher ausfällt als das Nettoeinkommen Ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Oft wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung verwendet.
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