Die betriebliche Altersvorsorge: cleveres Sparen für den Ruhestand
Der Ruhestand lockt und Sie freuen sich auf ausgiebige Reisen und darauf, das Leben so richtig auszukosten? Das sinkende Rentenniveau lässt die Vorfreude bei vielen Arbeitnehmern verblassen. Nach Medienberichten soll das Rentenniveau in den kommenden Jahren nur noch bei etwa 40% liegen.
Als Arbeitnehmer sind Sie aber keineswegs machtlos: Sie können privat vorsorgen und so die Differenz verringern, die andernfalls zwischen Ihrem Einkommen vor der Rente und der tatsächlich ausgezahlten Rente entstehen würde. Unter anderem spielt dabei die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt, eine wichtige Rolle. Diese funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Ihnen wird ein Anteil Ihres Einkommens abgezogen und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Da dieser Anteil von dem Bruttoeinkommen abgezogen wird, ist dieser weder durch Sie zu versteuern, noch sozialversicherungspflichtig.
Wo liegen die Probleme bei der staatlichen Rente?
Medienberichte zeichnen vermehrt Schreckensszenarien, nach denen das Rentenniveau so sehr absinkt wie noch nie. Zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der Rente entsteht eine signifikante Differenz - die Altersarmut winkt. Bei Angaben von 40% handelt es sich allerdings nur um ein Durchschnittsverhältnis für deutsche Arbeitnehmer. Wie hoch Ihre persönliche Rente ausfällt, hängt davon ab, wie viel Sie im Laufe Ihres Lebens in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Problematisch ist allerdings, dass das Rentensystem vorsieht, dass die aktuellen Rentner jeweils durch die derzeitigen Arbeitnehmer finanziert werden sollen. Da immer weniger Arbeitnehmer in jüngeren Generationen nachrücken, kann dies auf Dauer nicht funktionieren.
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Hier ist zwischen fünf verschiedenen Arten, über die WeltSparen im Detail aufklärt, zu unterscheiden: Ihnen stehen
- die Direktversicherung,
- die Pensionskasse,
- Pensionsfonds,
- die Unterstützungskasse oder
- die Direktzusage zur Verfügung.
Die Varianten unterscheiden sich weder in ihrer Funktionsweise, noch im Hinblick auf steuerliche Vorteile nennenswert voneinander. Auch haben Sie als Arbeitnehmer keinen Einfluss auf das Mittel der Wahl - dies wird von Ihrem Arbeitgeber bestimmt. Sie können lediglich bAV fordern.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV funktioniert mit Hilfe der Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, dass Sie jeden Monat eine feste Summe entrichten, die durch Ihren Arbeitgeber sofort von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Hierauf leistet Ihr Arbeitgeber sodann einen Zuschuss von 15 % oder mehr und zahlt den daraus entstehenden Betrag auf Ihr Rentenkonto ein.
Zu 15 % Zuschuss ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, diese Summe muss er mindestens in den Vertrag einzahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Auch eine reine Arbeitgeber-bAV ist möglich, hier zahlt Ihr AG alle Beiträge. Auch bei einer reinen AG-bAV ist das Kapital insolvenzgeschützt, weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise bei Clark.
Der große Vorteil ist dabei, dass Sie auf diese Investition bis zu einer gewissen Obergrenze weder Steuern noch Sozialabgaben leisten müssen. Dies bedeutet, dass die auf das Rentenkonto eingezahlte Summe größer ist als die, um die Ihr Nettoeinkommen reduziert wird.
Wie lange muss eingezahlt werden?
Sie sind zur Einzahlung überhaupt nicht verpflichtet und können daher auf zwischendurch pausieren. Die Laufzeit wird normalerweise so abgestimmt, dass die Betriebsrente erstmalig gemeinsam mit der Staatsrente ausgezahlt wird. Wechseln Sie zwischenzeitlich den Arbeitgeber, dürfen Sie Ihre bAV regelmäßig noch bis zu 15 Monate später mitnehmen.
Ist die bAV sinnvoll?
Kurz gesagt - ja, die bAV ist sinnvoll. Sie bietet zahlreiche Vorteile wie Steuerersparnisse und wird zudem noch zu 15 % von Ihrem Arbeitgeber gesponsert. Auf diese Weise kann schon frühzeitig attraktiv für den Ruhestand gespart werden.
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