Trotz eines bestehenden Verbots der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz ist die Kündigung wegen privaten Surfens unwirksam, wenn die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird und der Arbeitgeber die Privatnutzung des Öfteren toleriert hat.
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Die Rechtsprechung hat Grundsätze zur Internetnutzung am Arbeitsplatz aufgestellt, deren Missachtung eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung bedeutet und somit zur Kündigung führen kann. Ob ein Arbeitnehmer durch sein Surfverhalten die Grenzen...
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Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen – ohne Einwilligung des Mitarbeiters - den Browserverlauf des Dienstrechners kontrollieren und auswerten. Dies kann in einer fristlose Kündigung resultieren.
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Wer über ein Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen vorgehen. Wann ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt, erfahren Sie mit Hilfe unserer Checkliste.
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Nicht jede Ungleichbehandlung wegen des Alters führt zu einem Verstoß gegen das AGG. Ein legitimer Zweck kann eine auf den ersten Blick diskriminierende Regelung rechtfertigen. In welchen Fällen eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz danach erlaubt...
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