Keine Nachschusspflicht bei fehlerhaftem Beschluss
Die Nachschusspflicht stellt eine zusätzliche Möglichkeit der GmbH dar, Eigenkapital zu bilden. Sie kann bereits im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden oder durch einstimmigen Beschluss eingeführt werden. Ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss, der nicht das Erfordernis der Einstimmigkeit erfüllt, begründet keine Nachschusspflicht.
Der Fall aus der Praxis:
Die Gesellschafter einer GmbH & Co.KG fassten in einem schriftlichen Verfahren mit einer Mehrheit von über 90 % der Stimmen gegen die Stimme eines einzelnen Kommanditisten den Beschluss, dass alle Gesellschafter ihre Gewinnausschüttungen als Ertragszuschuss an die Gesellschaft abführen sollten. Diese von der Geschäftsführung vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme sollte zu einer Stärkung des Eigenkapitals und zusätzlicher Liquidität führen. In der Folge wurde der Beschluss zulasten sämtlicher Gesellschafter umgesetzt. Der Kommanditist war damit nicht einverstanden. Er vertrat die Auffassung der lediglich mehrheitlich, nicht jedoch einstimmig, gefasste Gesellschafterbeschluss sei keine taugliche Grundlage für die Begründung einer Nachschusspflicht.
Das sagt das Gericht
Der Gesellschafterbeschluss bildet gegenüber dem Kommanditisten, der seine Zustimmung verweigert hatte, keine Rechtsgrundlage zur Begründung einer Nachschusspflicht. Eine solche Pflicht des Kommanditisten kann entgegen der Meinung der übrigen Gesellschafter nicht mit einer Mehrheit von drei Viertel oder 90% begründet werden. Erforderlich ist vielmehr eine einstimmige Beschlussfassung.
(OLG München, Urteil vom 16.06.2004, Az.: 7 U 5669/04)
Das bedeutet das Urteil:
Eine Nachschusspflicht kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter herbeigeführt werden.
Abandonerklärung befreit von der Nachschusspflicht
Jeder Gesellschafter hat die Möglichkeit, sich von der Zahlung eines Nachschusses dadurch zu befreien, dass er innerhalb eines Monats nach der Aufforderung, den Nachschuss zu leisten, seinen Geschäftsanteil der Gesellschaft zur Befriedigung zur Verfügung stellt. Dies erfolgt mittels einer sogenannten Abandonerklärung.
Musterschreiben zum Download
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