Bandscheiben-Patient erhält wegen fehlerhafter Behandlung fast 400.000 €

29. April 2010

Wegen eines verspätet operierten Bandscheibenvorfalls hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 384.000 € zugebilligt. Die Richter warfen dem behandelnden Arzt einen groben Fehler vor, da der Kläger nicht unmittelbar nach seiner Ankunft in der Klinik operiert worden war. Wenn bei einem akuten Bandscheibenvorfall das klinische Bild auf einen massiven und bei einer Behandlung ohne Operation möglicherweise irreversiblen Schaden hindeute, sei laut Gericht ein chirurgischer Eingriff dringend geboten. Der Patient könne dies zwar ablehnen, er müsse zwar aber zuvor auch entsprechend aufgeklärt worden sein. Wenn dies nicht der Fall gewesen sei, könne unterstellt werden, dass er bei richtiger Beratung in die Operation eingewilligt hätte. Im Ausgangsfall hatte der Kläger das Krankenhaus mit Bandscheibenschäden aufgesucht. Er wurde zunächst nur medikamentös behandelt. Als keine Besserung eintrat, wurde er erst nach 9 Tagen operiert. In der Folge leidet er unter weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile verbunden mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen (OLG Koblenz,Urteil vom 29.10.2009;  Az.: 5 U 55/09).






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