Vorsicht! Scheinbewerber – Fallstricke vermeiden

23. Dezember 2009

 

 

Annemarie Böttcher - Fachanwältin für Arbeitsrecht - zeigt Ihnen, welche Fallstricke Sie bei Scheinbewerbern und AGG-Hoppern vermeiden müssen.

AGG-Missbrauch - So erkennen Personalverantwortliche die Warnzeichen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat einen neuen Bewerbertyp hervorgebracht - den AGG-Hopper. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Die Scheinbewerber suchen gezielt nach fehlerhaften Stellenanzeigen und schicken eine nicht ernst gemeinte Bewerbung. Erhalten sie eine Absage, behaupten sie, diskriminiert zu sein und fordern Schadenersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern. 

Wie Sie den richtigen Bewerber einstellen, erfahren Sie hier.

 

 

Dauer: 02:11 Minuten