Recht und Urteile

Verdachtskündigung: Muster-Kündigung - Verdacht auf Diebstahl

von Business Netz Redaktion
29. Dezember 2009

 

Wenn Sie den dringenden und erheblichen Verdacht eines gravierenden arbeitsvertraglichen Pflichtverstoßes - im vorliegenden Fall eines Diebstahls - gegen einen Mitarbeiter hegen, können Sie diesem eine außerordentliche Kündigung, auch Verdachtskündigung genannt, aussprechen.

 

Sie benötigen ein Muster-Kündigungsschreiben für eine fristlose Kündigung mit dem Grund: Verdacht auf Diebstahl? Wir haben für Sie ein Kündigung-Muster - kostenlos!

 

Hinweis:

Zu einer Verdachtskündigung sind Sie berechtigt, wenn gegen Ihren Mitarbeiter der dringende Verdacht besteht, dass er gegen Sie eine Straftat begangen oder seine Pflichte aus dem Arbeitsverhältnis schwerwiegend verletzt hat. Sie müssen zuvor jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihren Mitarbeiter anhören.

 

Vertiefende Informationen zum Thema Kündigung erhalten Sie in unserem Beitrag: Kündigung - die wichtigsten Formalien für Ihr rechtssicheres Vorgehen.

 



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