Recht und Urteile

Neues Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente

27. Mai 2011

 

von der Business Netz Redaktion

 

Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem von Bundesarbeitsministerin von der Leyen erarbeiteten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Grundlage für die zahlreichen gesetzlichen Änderungen bildete nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) eine umfangreiche Evaluation der bestehenden Förderinstrumente. Die Reform soll den Arbeitsvermittlern vor Ort mehr Freiheiten für

  • passgenaue Maßnahmen geben,
  • den Budgetgedanken stärken,
  • Mitnahmeeffekte verhindern und angesichts der guten Konjunktur für Arbeitsuchende den Weg in Beschäftigung beschleunigen.

Betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, im Oktober im Bundestag beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten.

 

 

Existenzgründungszuschuss

 

Der Gründungszuschuss soll künftig von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt werden. Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 €) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten.

 

 

Ein-Euro-Jobs

 

Ein-Euro-Jobs sollen konsequent nachrangig ausgestaltet werden. Vorrang haben Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und Qualifizierung. Die Höhe der Maßnahmekosten wird jetzt durch eine Grundpauschale (30 Euro) und eine Zusatzpauschale für nachweislich betreuungsintensive Fälle (bis zu 120 Euro) gesetzlich begrenzt. Zur Unterstützung der Leistungsberechtigten können Ein-Euro-Jobs mit sonstigen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert werden. Hierüber entscheidet das Jobcenter vor Ort.

 

 

Berufliche Weiterbildung

 

Bei der beruflichen Weiterbildung sollen alle Förderungsmöglichkeiten bleiben erhalten, allerdings werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst. Die Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird entfristet, es wird auch die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur eröffnet.

 

 

Eingliederungszuschuss

 

Eingliederungszuschüsse werden gezielt vereinheitlicht. Statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse gibt es nun eine allgemeine Grundnorm, die Flexibilität und eine passgenaue Förderung ermöglichen soll. Prüfungen alternativer Tatbestände entfallen künftig.

 

 

Öffentlich geförderte Beschäftigung

 

Für verfestigt Langzeitarbeitslose, die langfristig keine Chance auf den Eintritt in das Erwerbsleben haben, soll nach der neuen Gesetzeslage der Einsatz in öffentlich geförderter Beschäftigung möglich Arbeitsuchende ohne unmittelbare Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarktkönnen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums in der Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse (2 Jahre) und Arbeitsgelegenheiten (2 Jahre) eingesetzt werden.

 

 

ABM

 

Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) werden abgeschafft.

 

 

Freie Eingliederungsleistungen

 

Bei Langzeitarbeitslosen, bei denen in angemessener Zeit nicht mit Aussicht auf Erfolg auf das Regelinstrumentarium des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann, soll es die Möglichkeit geben, freie Eingliederungsleistungen anzubieten. Das Verbot, von gesetzlich geregelten Leistungen abzuweichen oder diese aufzustocken, wird für die Förderung von Langzeitarbeitslosen vollständig aufgehoben.

 

 

Qualifizierung der Arbeitsvermittler

 

Eine Qualifizierungsinitiative soll Personal der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in die Lage versetzen, Arbeitsuchende effizienter und passgenauer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Auch die Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen werden stärkeren Qualitätskontrollen unterzogen. Künftig bedürfen grundsätzlich alle Träger und diejenigen Maßnahmen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können, einer externen Zulassung.

 

 

Einsparungen bei der Bundesagentur

 

Ein moderater Rückbau bei Personal und Verwaltung bei der Bundesagentur soll  weitere strukturelle Ersparnisse bringen Aus dem BA-Haushalt wird schrittweise ein  halben Mehrwertsteuerpunkt herausgenommen.

 

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