eBay darf bei Negativbewertungen Händlerkonten sperren

22. Juli 2009

Wer bei eBay als gewerblicher Händler verkauft, muss damit rechnen, dass das Internetauktionshaus ihm fristlos kündigt und seine Konten sperrt, wenn er den Zuverlässigkeitsanforderungen nicht entspricht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden. Von einem Mitgliedskonto eines Computershops wurde mehrfach im Rahmen von Auktionen auf Waren geboten, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. In den Fällen, in denen sich kein dritter Käufer fand wurde der Verkauf rückabgewickelt, um die bei Durchführung der Transaktion anfallenden eBay-Gebühren zu sparen. eBay sperrte daraufhin alle Mitgliedskonten des Computershops mit sofortiger Wirkung und kündigte das Vertragsverhältnis fristlos. Die zu Tage getretene versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zu Lasten der Mitbieter stelle einen schweren Vertragsverstoß des Computershops dar, begründete das Gericht seine Entscheidung (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.06.2009, Az.: Kart W 11/09).






Keine Frage – auf die Ehrlichkeit Ihrer Mitarbeiter müssen Sie sich verlassen können. Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und übt statt dessen eine ungenehmigte Tätigkeit aus, platzt Ihnen zu Recht der Kragen. mehr
Reisende soll man nicht aufhalten. Deswegen ist es auch häufig wenig sinnvoll, gegen die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters anzugehen. Entsteht Ihnen daraus aber nachweislich ein Schaden, sollten Sie gegebenenfalls finanziellen Ersatz verlangen. mehr
Die Fristlose Kündigung muss das letzte Mittel sein, dass Ihnen als Arbeitgeber bei einem Fehlverhalten übrig bleibt. Beim Diebstahl wird dies auch von der Rechtsprechung grundsätzlich unterstellt. mehr
1, 2, 3 – tatsächlich meins? Der Werbeslogan des Online-Marktplatzes ebay ist nicht beim Wort zu nehmen, wie der folgende Fall zeigt. Denn im Fall eines Rechtsmissbrauchs kann auch ein wirksamer Kaufvertrag totes Papier sein. mehr
Unternehmer, die gebrauchte Produkte über Verkaufsshops im Internet anbieten, können die Sachmängelhaftung gegenüber anderen Gewerbetreibenden ausschließen, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. mehr