Bei Anruf Vertrag – Dreiste Abzocke durch unerlaubte Telefonwerbung

2. Mai 2012

Bei Anruf Vertrag – So wehren Sie sich gegen die Abzocke durch unerlaubte Telefonwerbung

Bei Anruf Vertrag? Zahlreiche Verbraucher werden noch immer Opfer dreister Unternehmen, die durch unerlaubte Telefonwerbung versuchen, an die persönlichen Daten bzw. das Geld gutgläubiger Verbraucher zu gelangen. Die Methoden der Betrüger nehmen dabei immer perfidere Formen an: Sie melden sich telefonisch bei Verbrauchern und behaupten, diese hätten einen kostenfreien Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen, der alsbald kostenpflichtig sei. Der Verbraucher habe aber selbstverständlich ein Kündigungsrecht, von dem er unmittelbar Gebrauch machen könne. Voraussetzung sei zunächst jedoch ein Datenabgleich.

 

Wichtiger Hinweis

Die Anrufe dienen in erster Linie dazu, den Verbrauchern persönliche Daten zu entlocken. Viele lassen sich von den anrufenden Unternehmen verunsichern, obwohl sie tatsächlich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag abgeschlossen haben. Sie freuen sich dann zu hören, dass sie den Vertrag kündigen können und geben bereitwillig ihre persönlichen Daten preis. Kurz darauf erhalten sie dann aber nicht die schriftliche Bestätigung der Kündigung, sondern die Bestätigung des Vertragsabschlusses. Zumeist ist bereits die Kontonummer angegeben, von der künftig abgebucht werden soll. Bisweilen erhalten Verbraucher derartige Auftragsbestätigungen sogar ohne jegliche vorherige Kontaktaufnahme.

 

Anrufe ohne vorherige Zustimmung gelten als unerlaubte Telefonwerbung

Anrufe, in denen ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben oder verkauft wird, sind in Deutschland nur in einem ganz engen Rahmen und mit Zustimmung des Angerufen erlaubt. Sogenannte cold calls, d. h. Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung, sind zwar seit 2009 gesetzlich verboten. Angaben der Verbraucherzentralen zufolge gibt es dennoch weiterhin eine Vielzahl von Beschwerden von Verbrauchern wegen unerlaubter Anrufe. Nun soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums das maximal in Betracht kommende Bußgeld für Unternehmen, die sich durch unerlaubte Telefonwerbung persönliche Daten von Verbrauchern beschaffen, von 50.000 € auf 300.000 € angehoben werden. Darüber hinaus soll es nicht mehr heißen können: bei Anruf Vertrag. Denn Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

Wirksame Maßnahmen gegen die Abzocke durch unerlaubte Telefonwerbung

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung ist also genauso verboten wie die wahrheitswidrige Behauptung, der Verbraucher hätte bereits einen Vertrag geschlossen und sei daher zur Zahlung verpflichtet. Was Sie als Verbraucher tun können, um sich vor den Machenschaften der Abzocker zu schützen, erfahren Sie hier:

 

1. Forderung zurückweisen

Sind Sie sich sicher, dass Sie keinem Vertragsangebot zugestimmt haben, so weisen Sie die Forderung zurück, und fordern Sie den Anbieter auf, den Nachweis zu erbringen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll.

 

Praxis-Tipp

Vorsorglich sollten Sie den Vertrag widerrufen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nutzen Sie zu diesem Zweck das kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentrale.

Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, sich gegen unberechtigte Forderungen und Rechnungen zu wehren. Sollten Sie trotz Zurückweisung eine Mahnung erhalten, so gilt es, gelassen zu bleiben und überlegt zu handeln. Eine Reaktion Ihrerseits ist nur im Falle eines gerichtlich zugestellten Mahnbescheides angezeigt. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, widersprechen.

 

2. Kontoauszüge überprüfen

Dritte sind nicht befugt, ohne eine zuvor erfolgte Einzugsermächtigung des Kontoinhabers Beträge von einem fremden Konto abzubuchen. Beim sogenannten Lastschriftverfahren ist aber dennoch eine Abbuchung möglich, denn die Bank überprüft die Ermächtigung zum Einzug durch Lastschrift in der Regel nicht, weil es sich um ein Massengeschäft handelt.

 

Praxis-Tipp

Zum Schutz vor unberechtigten Kontobelastungen können Verbraucher der Belastungsbuchung regelmäßig innerhalb einer 6-Wochen-Frist widersprechen. Die kontoführende Stelle ist dann verpflichtet, die Rückbuchung zu veranlassen. Kontrollieren Sie deshalb unbedingt regelmäßig Ihre Kontoauszüge sorgfältig und veranlassen Sie die Rückgängigmachung der unberechtigten Abbuchungen und die Berichtigung Ihres Kontostandes.

 

3. Kontonummer wechseln

Für den Fall, dass bereits mehrere Abzocker unberechtigt von Ihrem Konto Geld abgebucht haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Kontodaten auf dem illegalen Datenmarkt gehandelt wurden und weitere Abbuchungen folgen werden. Als letzte Option bleibt hier zumeist nur eine neue Kontoverbindung.

 

Wichtiger Hinweis

Stellen Sie bei unbefugten Abbuchungen von Ihrem Konto Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft (versuchten) Betrugs und gegebenenfalls einen Strafantrag wegen unbefugter Verwendung von Daten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

 

4. Keine Daten preisgeben

Persönliche Daten sollten grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen preisgegeben werden. Sollte unklar sein, zu welchem Zweck Sie bestimmte Daten angeben sollen, so fragen Sie konkret nach. Erhalten Sie keine befriedigende, eine ausweichende oder gar abweisende Antwort, ist Ihr Misstrauen angebracht. Denn Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck sie Ihre Daten verwenden wollen.

 

Praxis-Tipp

Insbesondere im Internet sollte mit der Preisgabe von Daten sehr sparsam umgegangen werden. Vor allem Konto- und Telefonverbindungsdaten sollten nur angegeben werden, wenn es zwingend erforderlich ist und der Vertragspartner zuverlässig erscheint. Bei ungebetenen Telefonanrufen durch Unternehmen, mit denen Sie nie zuvor zu tun hatten, sollten Sie keinerlei persönliche Daten kundtun.

 

Auf das Kleingedruckte achten

Verbraucher, die an Gewinnspielen oder Lotterien teilnehmen möchten, sollten unbedingt immer auch das "Kleingedruckte" lesen. Zur Teilnahme am Gewinnspiel genügt in aller Regel die Angabe der Postadresse. Nicht erforderlich sind – in den meisten Fällen - Angaben zu Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse oder gar Kontoverbindung. Es sollte möglichst vermieden werden, in die Weitergabe der eigenen Daten an Dritte einzuwilligen.

 



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