Aufpassen: Beteiligung an gewerblichen Fonds verursacht elektronische Steuererklärungspflicht

20. April 2012

Bloße Beteiligung an gewerblichen Fonds zieht Pflicht zur elektronischen Steuererklärung nach sich

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) e. V. weist auf eine neue Steuerfalle für Kapitalanleger hin – die Beteiligung an einem gewerblichen Fonds ziehe jetzt die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung nach sich. Nach einer Gesetzesänderung müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf den ersten Blick treffe diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Es würde aber leicht übersehen, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds (bspw. geschlossener Immobilienfonds) zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führe. Gerade für ältere, weniger technikversierte Steuerpflichtige dürfte dies eine unnötige Belastung bedeuten. Vielen sei obendrein nicht einmal der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kapitalanlage bewusst.

Bundesfinanzministerium lehnt Ausnahme für Kapitalanleger ab

Der Deutsche Steuerberaterverband hat daher gegenüber dem Bundesfinanzministeriums eine Ausnahme für Steuerpflichtige, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind, angeregt. Da der Gesetzgeber nicht danach differenziert, ob die Gewinneinkünfte im Einzelfall überwiegen, soll es nach der Antwort des Ministeriums keine Abkehr von der Pflicht geben.






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