Neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2010

12. Oktober 2009

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25% zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für das Jahr 2010 auf

  • monatlich  2.555 € (West) erhöht. Die Bezugsgröße (Ost) beträgt dann monatlich 2.170 €.
  • Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze steigt auf monatlich  5.500 € (West) steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) erhöht sich auf 4.650 €.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 € festgesetzt (2009: 48.600 €). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 45.000 € . Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.000 € jährlich  bzw. 3.750 € monatlich.






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