Urheberrechtsverletzungen im Internet: Gema gelingt Teilerfolg gegen YouTube

23. April 2012

„YouTube“ treffen Kontrollpflichten zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen im Internet

Die Verwertungsgesellschaft Gema wollte dem Videoportal "YouTube" untersagen, weiterhin zwölf Musikwerke, an denen die Gema die Rechte wahrnimmt, via „YouTube“ in Deutschland zugänglich zu machen. „YouTube“ lehnte eine Unterlassungsverpflichtung ab, da es für etwaige Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht hafte. Zum einen stelle es seine Videoplattform lediglich den Nutzern zur Verfügung und habe die fraglichen Videos weder selbst erstellt noch hochgeladen. Zum anderen habe es alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um Urheberrechtsverletzungen zu begegnen.

Das LG Hamburg verurteilte „YouTube“ hinsichtlich sieben der zwölf streitbefangenen Musikwerke zur Unterlassung und wies die Klage im Übrigen ab. Entgegen der Argumentation der Gema sei eine sogenannte "Täterhaftung" von „YouTube“ hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen zu verneinen und lediglich eine sogenannte "Störerhaftung" zu bejahen. Da „YouTube“ die urheberrechtsverletzenden Videos weder selbst hochgeladen habe, noch sich deren Inhalte zu eigen gemacht habe, hafte „YouTube“ nicht als Täter. Allerdings habe „YouTube“ durch das Bereitstellen und den Betrieb der Videoplattform einen Beitrag zu den Rechtsverletzungen geleistet. Aufgrund dieses Beitrags träfen „YouTube“ Verhaltens- und Kontrollpflichten. Diese habe „YouTube“ verletzt und sei deshalb als "Störer" zur Unterlassung verpflichtet (LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10).






Videoplattformen wie YouTube und Co. setzen in der Regel einen schnellen, störungsfreien Internetzugang voraus. Eine Funktion, um die Videos auf dem lokalen Rechner zu speichern und später ohne Internetzugang zu betrachten, fehlt den meisten... mehr
Die richtige Entscheidung treffen ist nicht immer einfach. Beatrice Uhlig stellt Ihnen in diesem Video die PMI-Methode nach Edward de Bono vor. Knapp 4 Minuten, die sich lohnen. mehr
In diesem Video geben wir Ihnen 3 Tipps, wie Sie konstruktiv Kritik üben und damit die Mitarbeitermotivation erhöhen. mehr
Erfolgsfaktor Internet: Wer sich online ansprechend präsentieren kann, bestimmt entscheidend, wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die klassische Website ist dabei nur eine von mehreren Alternativen: Ein Blog, ein Podcast oder eine andere... mehr
Prüfen Sie mit Hilfe der Checkliste, auf welche Weise Sie Ihren Ehrgeiz und Ihre Ambitionen als Führungskraft einsetzen. Denn wer überambitioniert auftritt, kann seiner Karriere durchaus schaden. mehr