Kfz-Versicherung darf Schaden auch gegen den Willen des Versicherten regulieren

23. Februar 2010

Eine Versicherung kann laut gerade mitgeteilter Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Sie hat insoweit ein Ermessen, das sie allerdings ordnungsgemäß ausüben muss. Im Ausgangsfall ging es um einen nicht ganz unumstrittenen Auffahrunfall, bei dem die Versicherung an den Geschädigten knapp 1.000 € zahlte und den Versicherten beitragsmäßig höherstufte. Der Schädiger verklagte die Versicherung, sie hätte den Schaden nicht regulieren dürfen. Das Gericht München wies die Klage jedoch ab: Grundsätzlich könne eine Versicherung einen Schaden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren. Auf Grund der allgemein geltenden Versicherungsbedingungen (AVB) habe die Versicherung insoweit einen Ermessensspielraum. Dieses Ermessen sei pflichtgemäß ausgeübt worden. Auf einen ungewissen Prozess zwischen Auffahrenden und Geschädigten habe sich die Versicherung nicht einlassen müssen (AG München, Urteil vom 27.01.2010;  Az.: 343 C 27107/09).






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