Rechtswidrige Vertragsklausel - EuGH verpflichtet Gerichte zur Überprüfung

8. Juni 2009

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen die nationalen Gerichte von Amts wegen prüfen, ob eine Klausel, die in einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden enthalten ist, missbräuchlich ist. Ein ungarisches Gericht hegte Zweifel, ob eine Vertragsklausel, die seine Zuständigkeit festlegt, missbräuchlich ist. Das Gericht wollte deshalb vom EuGH wissen, ob es bei der Prüfung seiner eigenen örtlichen Zuständigkeit die Missbräuchlichkeit dieser Klausel von Amts wegen prüfen muss. Diese Frage hat der EuGH bejaht. Der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13/EWG gewährte Schutz erfasse alle Fälle, in denen sich ein Verbraucher nicht auf die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag mit einem Gewerbetreibenden enthaltenen Klausel berufe, weil er entweder seine Rechte nicht kenne oder durch die Kosten, die eine Klage vor Gericht verursachen würde, von der Geltendmachung seiner Rechte abgeschreckt werde. Folglich sei die Aufgabe des nationalen Gerichts im Bereich des Verbraucherschutzes nicht auf die bloße Befugnis beschränkt, über die etwaige Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu entscheiden. Vielmehr sei das Gericht außerdem verpflichtet, diese Frage von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfüge. Dies gelte auch dann, wenn es seine eigene örtliche Zuständigkeit prüfe (EuGH, Urteil vom 04.06.2009, Rs. C-243/08).






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