Verbraucherschutz - Unerlaubte Telefonwerbung wird endgültig verboten

18. Mai 2009

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen kann nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats jetzt in Kraft treten. Es zieht umfangreiche Änderungen im BGB, UWG und Telekommunikationsgesetz nach sich. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe werden künftig mit Geldbußen  bis zu 50.000 € belegt. Bis zu 10.000 € kann es Call Center kosten, wenn sie ihre Rufnummern unterdrücken. Das Gesetz ermöglicht es Verbrauchern zudem, aus Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie bei Wett- und Lotto-Geschäften leichter auszusteigen. Widerrufsrechte erlöschen künftig erst dann, wenn der Verbraucher gezahlt hat. Der Anbieter muss Kunden in Zukunft vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat. Ein Unterschieben von Verträgen per Internet oder Telefon soll deutlich erschwert werden. Beim Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss künftig der alte Vertrag vom Kunden selbst schriftlich gekündigt werden.






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