Betriebserwerber haftet nicht für Sozialversicherungsbeiträge des ehemaligen Inhabers

9. Februar 2011

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat jetzt geklärt, ob der Betriebserwerber für Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen aus einer Betriebsprüfung haften muss,  wenn die Beiträge aus Beschäftigungsverhältnissen vor Betriebsübergang stammen.  Im Ausgangsfall hatte die Rentenversicherung dem vierjährigen Turnus entsprechend ein Zeitarbeitsunternehmen geprüft und die beitragsfreie Behandlung von Aufwendungen beanstandet. In der Nachforderungssumme von 1,7 Millionen € waren rund 950.000  € enthalten, die Beschäftigungen vor einem Betriebsübergang entstammten. Dagegen hatte sich der Betriebserwerber (unter anderem) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gewandt.

Das LSG gab dem Betriebserwerber Recht. Die Nachforderung betreffe Beiträge und Umlagen, die der abgebende Arbeitgeber schulde - und nur dieser. Die Regelungen des Betriebsüberganges nach § 613a BGB seien dem Sonderprivatrecht der Arbeitsverhältnisse zuzuordnen und erfassten Beitragspflichten nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch nicht. Die Münchner Richter haben wegen der Einstweiligkeit des Verfahrens und wegen der Besonderheit eines Betriebsübergangs durch konzerninterne Betriebspacht auch darauf hingewiesen, dass die lediglich summarische Überprüfung keinen Hinweis auf eine Konzernhaftung ergeben hatte  (Bayerisches LSG, Beschluss vom 28.01.2011;  Az.: L 5 R 848/10 B ER).






Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf dem Grundstück betriebenes Hotel und führt den Hotelbetrieb dann selbst weiter, so liegt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 230/10) ein Betriebsübergang... mehr
Die Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur dann die einmonatige Widerspruchsfrist in Lauf, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat (Az.: 8 AZR 277/10). mehr
Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen nicht auf den neuen Betriebsinhaber über, wenn dieser den Betrieb neu konzipiert und alte Strukturen durch eine neue Organisationsstruktur ersetzt. mehr
Reisende soll man nicht aufhalten. Deswegen ist es auch häufig wenig sinnvoll, gegen die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters anzugehen. Entsteht Ihnen daraus aber nachweislich ein Schaden, sollten Sie gegebenenfalls finanziellen Ersatz verlangen. mehr
Hartz IV-Empfänger, die vom zuständigen Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermittelt bekommen, können nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) mehr Geld für ihre Arbeit vom Jobcenter fordern (Az.: B 4 AS 1/10 R). mehr