Sozialversicherung 2011: Beitragsbemessungsgrenze Ost in der Rentenversicherung steigt auf 4.800 €

14. Oktober 2010

Das Bundeskabinett hat gestern die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 beschlossen, mit der die maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst werden. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2011 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2009 betrug in den alten Bundesländern  - 0,39 Prozent und in den neuen Bundesländern + 0,84 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2009 in Höhe von - 0,24 Prozent zugrunde gelegt.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.555 €/Monat (West). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.240 €/Monat (2010: 2.170€ /Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verändert sich für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 5.500 €/Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 4.800 €/Monat (2010: 4.650 €/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sinkt auf 49.500 € (2010: 49.950 €). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, sinkt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2011 auf 44.550 € (2010: 45.000 €). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 44.550 € jährlich (2010: 45.000 €) bzw. 3.712,50 € monatlich (2010: 3.750 €).

Rechengrößen der Sozialversicherung 2011 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):

Sozialversicherungsrechengrößen

Monat (West)

Jahr (West)

Monat (Ost)

Jahr (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung

5.500 €

66.000 €

4.800 €

57.600 €

Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung

6.750 €

81.000 €

5.900 €

70.800 €

Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung

5.500 €

66.000 €

4.800 €

57.600 €

Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

4.125 €

49.500 €

4.125 €

49.500 €

Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung

3.712,50 € 

44.550 €

3.712,50 €

44.550 €

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

2.555 €*

30.660 €*

2.240 €

26.880 €

vorläufiges Durchschnittsentgelt /Jahr in der Rentenversicherung

30.268 €

* bezüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.






Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen und Jahresarbeitsentgeltsgrenzen zählen zu den Rechengrößen der Sozialversicherung, die alljährlich neu festgesetzt werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2013 finden Sie hier. mehr
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