Checkliste: Steht Ihre Betriebsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

11. Februar 2011

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen sind vom gesetzlichen Unfallschutz erfasst. Anhand der Checkliste können Sie sehen, welche Anforderungen eine Betriebsfeier erfüllen muss, damit sie als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gilt und somit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.



Weitere Informationen erhalten Sie in den Beiträgen Sturz nach privater Abschiedsfeier ist kein Arbeitsunfall und Kein Arbeitsunfall: Fußballspiel auf Dienstreise ist nicht von Unfallversicherung geschützt.

 



Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem Fußballspiel während einer Dienstreise, so handelt es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall, mit der Folge, dass kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. mehr
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Der Begriff des Arbeitsunfalls ist in § 8 SGB VII gesetzlich definiert. Er ist abzugrenzen von privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen. Welche Anforderungen der Gesetzgeber und die... mehr