Checkliste: Anspruch auf Elterngeld

24. Januar 2011

 

Das Elterngeld hat mit Wirkung ab dem 01.01.2007 das bis dahin geltende Erziehungsgeld ersetzt. Wer gemäß § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes einen Anspruch auf Elterngeld hat, erfahren Sie anhand unserer Checkliste.

 



Weitere Informationen zum Thema Elterngeld erhalten Sie in dem Beitrag Steuererstattung führt nicht zu einer Erhöhung des Elterngeldes.

 



Eine Mutter in Haft hat nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Berlin (Az.: S 2 EG 139/08) einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Gefängnis zusammen mit ihrem Kind lebt und für dieses tatsächlich und wirtschaftlich sorgt. mehr
Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Haft hat eine Mutter nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg selbst dann keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie und ihr Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA)... mehr
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz müssen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes spätere Steuerrückzahlungen nicht berücksichtigt werden, weil diese nicht maßgeblich und prägend sind für den Lebensstandard... mehr
Bezieher von Elterngeld müssen sich nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen während des Elterngeldbezugs ausgezahltes Einkommen für eine vorangegangene selbstständige Erwerbstätigkeit nicht anrechnen lassen, wenn... mehr
Die betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage ist gesetzlich nicht geregelt, gewohnheitsrechtlich aber anerkannt. Welche Anforderungen die Rechtsprechung an einen Anspruch aus betrieblicher Übung stellt, erfahren Sie anhand unserer Checkliste. mehr