Korruption im Unternehmen: Vorteilsnahme kostet Managerin den Job

9. April 2010

 

 

Schmiergeldaffären in großen deutschen Unternehmen scheinen an der Tagesordnung zu sein. Egal, ob bei MAN, Siemens oder Daimler – Korruption spielt eine nicht wegzudiskutierende Rolle im Wettstreit der Global Player. Verschafft sich ein Mitarbeiter private Vorteile durch die Geschäftsbeziehungen seines Arbeitgebers, droht ihm die fristlose Entlassung.

 

 

Der Fall aus der Praxis

 

Eine Vorstandsvorsitzende nutzte die guten Kontakte ihres Unternehmens und bezog von einem Geschäftspartner einen Großkundenrabatt. Sie erwarb Sanitäreinrichtungsgegenstände für den privaten Gebrauch zu einem Preis, der erheblich unter dem üblichen Listenpreis lag. Laut ihrem Anstellungsvertrag, der eine erfolgsorientierte Tantiemenzahlung vorsah, war es ihr ausdrücklich untersagt, Vorteile aus Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zu ziehen. Entsprechend wurde ihr fristlose gekündigt und die Auszahlung der Tantiemen verweigert. Gegen diese Entscheidungen zog die Managerin vor Gericht.

 

Das sagt der Richter

Die Klage hatte teilweise Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts ist die fristlose Kündigung wirksam, während die Vorenthaltung der Tantiemen unzulässig ist. Die Klägerin habe sich durch den „Schnäppchenrabatt“ einen nicht unerheblichen Vorteil verschafft. Dieser sei mit der Integritäts- und Vorbildfunktion einer Führungskraft nicht vereinbar und stelle aufgrund der Interessenssituation einen wichtigen Kündigungsgrund nach § 626 BGB dar. Durch das Verhalten könne sowohl unternehmensintern, aber auch in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden, die Entscheidungsfindung der Repräsentantin könne durch Vorteilsgewährungen beeinflusst werden. Demgegenüber rechtfertige dies jedoch nicht, die Nichtgewährung der vereinbarten Gewinnbeteiligung. Diese sei ausschließlich an den persönlichen Erfolg der Klägerin geknüpft, nicht aber an deren besonderen solidarischen Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber (OLG Celle, Urteil vom11.11.2009, Az.: 9 U 31/09).

 

 

Das bedeutet die Entscheidung

 

Tantiemen sind in der Regel leistungsbezogen und nicht als Belohnung für besondere Vertragstreue gedacht. Verhält sich ein Mitarbeiter treuwidrig, so kann ihm der Arbeitgeber weder die Tantiemen noch das Grundgehalt verweigern.

 

Expertenrat

Es kommt bei der besonderen Vorbildfunktion von Führungskräften weder darauf an, wie hoch der gezogene Vorteil ist, noch ist es von Bedeutung, ob dabei konkrete vergangene oder künftige Vorteile erwartet wurden oder honoriert werden sollten.

 

Die Annahme eines nicht unerheblichen unentgeltlichen Vorteils kollidiert mit der Pflicht einer Führungskraft, gegebenenfalls auch gegenläufigen Interessen des Arbeitgebers gegenüber den Geschäftspartnern zu vertreten und durchzusetzen. Dabei trennt das Merkmal der „Erheblichkeit“ die Spreu vom Weizen. Denn kleinere Präsente wie Werbegeschenke und Aufmerksamkeiten zu Festlichkeiten sind selbstverständlich erlaubt.

 

Checkliste zum Download

Erkauftes Wohlwollen von Vertrags- oder Geschäftspartnern kann Ihrem Unternehmen massiven Schaden zufügen. Schützen Sie sich deshalb mithilfe unserer Checkliste Korruptionsbekämpfung vor korrupten Mitarbeitern.

 



Erkauftes Wohlwollen von Vertrags- oder Geschäftspartnern kann Ihrem Unternehmen massiven Schaden zufügen. Was Sie tun können, damit Ihre Mitarbeiter nicht in Versuchung geraten, sich private Vorteile zu verschaffen indem sie Korruption begehen,... mehr
Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Az.: 6 Sa 1081/11) hat die fristlose Kündigung eines Bankdirektors wegen Vorteilsannahme und Schmiergeldzahlungen für wirksam erklärt, weil dieser sich von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers... mehr
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die ihren Arbeitgeber um 160 € betrogen hat, für unwirksam erklärt. mehr
Wenn Sie ihren Betrieb verpachten, ohne eine entsprechende Betriebsaufgabeerklärung an das Finanzamt abzugeben, muss der Fiskus auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses so lange von der Aufrechterhaltung Ihres Betriebs ausgehen, wie die... mehr
Bezahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos Weihnachtsgeld, so entsteht aufgrund der dadurch begründeten betrieblichen Übung ein Anspruch auf die Gratifikation, den der Arbeitgeber nicht mehr... mehr